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Trauung

Zwei Menschen entdecken die Liebe zueinander. Sie entscheiden sich, den Lebensweg gemeinsam zu gehen. Sie sind voller Freude und Hoffnung, dass sie zusammen Schönes erleben aber auch Schwieriges meistern können.

Den Beginn des gemeinsamen Weges unter Gottes Segen zu stellen, ist der Sinn der kirchlichen Trauung. Zugleich können die persönlichen Anliegen und Hoffnungen in dem feierlichen Gottesdienst vor Gott gebracht werden. Familie und Freunde sind dabei, singen und beten für das Brautpaar.

Zu Beginn des Gottesdienstes wird das Brautpaar an der Kirchentür von der Pastorin oder dem Pastor erwartet. Gemeinsam ziehen sie unter den festlichen Klängen der Orgel in die Kirche ein. In der Predigt wird darüber nachgedacht, was die Zukunft in Gemeinschaft bedeutet und wie der Glaube eine Hilfe für das gemeinsame Leben werden kann.

Das Eheversprechen, das vorher schon im Standesamt gegeben wurde, zählt für evangelische Christen als voll gültig. Es wird in der Kirche vor Gott und der Gemeinde wiederholt, weil Christen den Segen Gottes suchen, weil sie um ihre eigenen Grenzen und um Gottes Möglichkeiten wissen. Die Brautleute wechseln die Ringe und empfangen den Segen.

Im Traugottesdienst können Freunde oder Familie mitwirken, sie können eine Lesung übernehmen, ein Gebet sprechen oder einfach als Trauzeugen zur Seite stehen.

Im Traugespräch, das vorher mit der Pastorin oder dem Pastor geführt wird, werden die Einzelheiten besprochen und verabredet. Bei der Suche nach einem Trauspruch aus der Bibel helfen inzwischen einige Internetseiten (z. B. www.trauspruch.de der Evangelischen Kirche Deutschlands).

Gasttrauungen

Das Doberaner Münster mit seiner besonderen Bedeutung ist ein Ort, an dem sich viele Menschen trauen lassen möchten. Sie sind uns herzlich willkommen!
Trauungen im Münster finden grundsätzlich samstags statt.

Evangelische oder ökumenische Trauungen bzw. Gottesdienste zur Eheschließung im Doberaner Münster oder in den Kapellen Heiligendamm und Althof sind auch dann möglich, wenn Sie nicht zur Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bad Doberan gehören.

Einige Voraussetzungen bitten wir Sie, bei Ihrer Planung zu beachten:

Kirchenzugehörigkeit

Sie und/oder Ihr Partner gehören einer christlichen Kirche an.

Pastor/in bzw. Pfarrer/in

Unsere Kirchengemeinde ist personell nur in der Lage, Trauungen für Mitglieder aus der eigenen Kirchengemeinde zu übernehmen.

Für die Durchführung einer Trauung ist in der Regel der/die jeweilige Heimatpastor/in bzw. Heimatpfarrer/in zuständig. Eine Trauung durch unseren Gemeindepastor ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte erfragen Sie dies in unserem Gemeindebüro.

Termine für das Doberaner Münster

Aufgrund der vielen kirchlichen Veranstaltungen und Führungen im Doberaner Münster mit jährlich ca. 170.000 Besuchern sind Gasttrauungen nur zu bestimmten Zeiten möglich:

April-Oktober: jeden 1. und 3. Samstag im Monat maximal eine Gasttrauung um
11 Uhr oder 13 Uhr oder 16 Uhr (Änderungen an Feiertagswochenenden und aufgrund kirchlicher Veranstaltungen möglich).

Termine für Althof und Heiligendamm

Für die Evangelische Waldkirche in Heiligendamm oder für die Kapelle in Althof gilt:

April-Oktober: jeweils samstags maximal eine Gasttrauung um 11 Uhr oder 14 Uhr (Änderungen an Feiertagswochenenden und aufgrund kirchlicher Veranstaltungen möglich).

Legen Sie jedoch in jedem Fall bitte rechtzeitig mit unserem Gemeindebüro Ihren Trautermin fest. Hier bekommen Sie auch weitere Informationen: z. B. wie Sie mit dem Küster oder dem möglichen Organisten Kontakt aufnehmen können, welche Unterlagen benötigt werden und ob wir ihrem Wunsch entsprechen können.
Die Terminvergabe erfolgt im letzten Quartal eines Jahres für das Folgejahr.

Kosten

Beachten Sie bitte, dass unserer Kirchengemeinde durch Gasttrauungen Kosten entstehen. Wir finanzieren beispielsweise 1¼ Küsterstellen, ¼ Kantorenstelle und ½ Stelle für Reinigungsarbeiten aus Eigenmitteln. Diese Stellen sind aufgrund der besonderen kirchentouristischen Prägung der Arbeit am Münster notwendig und entstehen anteilig auch durch Gasttrauungen. Diese Stellenanteile können wir nicht durch Kirchensteuer- bzw. Kirchgeldeinnahmen unserer Kirchengemeinde decken.
Die Küster in Heiligendamm und Althof bekommen für ihren Dienst ebenfalls eine Aufwandsentschädigung.

Daher bitten wir Sie um eine Spende in Höhe von 250,- €, die zur Deckung der Kosten beiträgt. Hierfür stellen wir eine Spendenbescheinigung aus. Wir bitten um Überweisung zum entsprechenden Trautermin.

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