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Kirchliche Trauungen in Bad Doberan

Herzlichen Glückwunsch! 

Sie und/oder Ihr Partner gehören zur Ev.–Luth. Kirchengemeinde Bad Doberan und Sie möchten sich gerne kirchlich trauen lassen oder einen Gottesdienst zur Eheschließung feiern?

Wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro zur Vereinbarung eines Termins. Dort können Sie dann auch einen ersten Gesprächstermin mit unserem Pastor festlegen, um alle organisatorischen und theologischen Fragen für Ihren schönsten Tag zu klären.
Auch eine Trauung durch Ihren „Wunschpastor“ ist möglich.

Wenn Sie NICHT zur Doberaner Kirchengemeinde gehören, aber trotzdem in einer unserer Kirchen heiraten möchten, finden Sie alle wichtigen Informationen unter dem Punkt „Gasttrauungen“.

Gasttrauungen

Das Doberaner Münster mit seiner besonderen Bedeutung ist ein Ort, an dem sich viele Menschen trauen lassen möchten. Sie sind uns herzlich willkommen!
Trauungen im Münster finden grundsätzlich samstags statt.
Evangelische oder ökumenische Trauungen bzw. Gottesdienste zur Eheschließung im Doberaner Münster oder in den Kapellen Heiligendamm und Althof sind auch dann möglich, wenn Sie nicht zur Ev.–Luth. Kirchengemeinde Bad Doberan gehören.

Einige Voraussetzungen bitten wir Sie, bei Ihrer Planung zu beachten:

Kirchenzugehörigkeit

Sie und/oder Ihr Partner gehören einer christlichen Kirche an.

Pastor/in bzw. Pfarrer/in

Unsere Kirchengemeinde ist personell nur in der Lage, Trauungen für Mitglieder aus der eigenen Kirchengemeinde zu übernehmen.
Für die Durchführung einer Trauung ist in der Regel der/die jeweilige Heimatpastor/in bzw. Heimatpfarrer/in zuständig.
Eine Trauung durch unseren Gemeindepastor ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte erfragen Sie dies in unserem Gemeindebüro.

Termine

Aufgrund der vielen kirchlichen Veranstaltungen und Führungen im Doberaner Münster mit jährlich ca. 170000 Besuchern sind Gasttrauungen nur zu bestimmten Zeiten möglich:
April-Oktober, jeden 1. und 3. Samstag im Monat maximal eine Gasttrauung um 11.00 Uhr oder 13.00 Uhr oder 16.00 Uhr. Änderungen an Feiertagswochenenden und aufgrund kirchlicher Veranstaltungen sind möglich.

Für die evangelische Waldkirche in Heiligendamm oder für die Kapelle in Althof gilt:
April-Oktober, jeweils samstags maximal eine Gasttrauung um 11.00 Uhr oder 14.00 Uhr. Änderungen an Feiertagswochenenden und aufgrund kirchlicher Veranstaltungen sind möglich.

Legen Sie doch in jedem Fall bitte rechtzeitig mit unserem Gemeindebüro Ihrem Trautermin fest. Hier bekommen Sie auch weitere Informationen: z. B. wie Sie mit dem Küster oder dem möglichen Organisten Kontakt aufnehmen können, welche Unterlagen benötigt werden, und ob wir Ihrem Wunsch entsprechen können.
Die Terminvergabe erfolgt im letzten Quartal eines Jahres für das Folgejahr.

Kosten

Beachten Sie bitte, dass unserer Kirchengemeinde durch Gasttrauungen Kosten entstehen.
Wir finanzieren beispielsweise 1 ¼ Küsterstellen, ¼ Kantorenstelle und ½ Stelle für Reinigungsarbeiten aus Eigenmitteln. Diese Stellen sind aufgrund der kirchentouristischen Prägung der Arbeit am Münster notwendig und entstehen anteilig auch durch Gasttrauungen. Diese Stellenanteile können wir nich durch Kirchensteuer- bzw. Kirchgeldeinnahmen unserer Gemeinde decken.
Die Küster in Heiligendamm und Althof bekommen für Ihren Dienst ebenfalls eine Aufwandsentschädigung.
Daher bitten wir Sie um eine Spende in Höhe von 250,00 €, die zur Deckung der Kosten beitrgägt. Hierfür stellen wir eine Spendenbescheinigung aus. Wir bitten um Überweisung zum entsprechenden Trautermin.

Taufe

Im Rahmen einer kirchlichen Trauung ist wie in jedem anderen Gottesdienst auch eine Taufe möglich.
Bei der Kindertaufe brauchen Sie Paten für Ihr Kind. Ein Pate sollte nach Möglichkeit der evangelischen Kirche angehören. Alle weiteren Paten können einer anderen christlichen Konfession angehören.
Taufzeugen können als Nichtkirchenmitglieder die Taufe begleiten.
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, melden Sie sich in unserem Gemeindebüro und verabreden einen Tauftermin und ein Taufgespräch mit unserem Pastor.
Erwachsene können sich auch taufen lassen. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro.

Wiedereintritt

Wenn Sie evangelisch getauft wurden und nach einem Kirchenaustritt wieder einer Landeskirche der Evangelischen Kirchen in Deutschland angehören möchten, dann können Sie dies bei jedem/jeder Pastor/in bzw. jedem/jeder Pfarrer/in erklären.
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Normalerweise werden Sie daraufhin Glied der evangelischen Kirchengemeinde Ihres ersten Wohnsitzes.
Sie können jedoch durch gleichzeitig persönliche Erklärung Ihre Kirchengemeinde innerhalb der Landeskirche auch frei wählen.

Wir freuen uns auf Sie als neues Gesicht in unserer Kirche und Gemeinde!

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